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Einreisebestimmungen Italien - Keine Einschränkungen für EU-Bürger

Italien ist Mitglied der Europäischen Union und gehört zu den Unterzeichnern des Schengener Abkommens. Im Rahmen der Freizügigkeitsregelungen dürfen EU-Bürger und Schweizer Staatsangehörige uneingeschränkt nach Italien einreisen.

Einreisebestimmungen Italien

Einreisebestimmungen Italien

Einreisebestimmungen Italien: Keine Einschränkungen für EU-Bürger

Italien gehört zu den Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens, was allen EU-Bürgern Freizügigkeit bezüglich der Reisetätigkeit gewährleistet. Personenkontrollen an den Grenzen gibt es nicht mehr und für die Einreise nach Italien benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Auch mit vorläufigen Personaldokumenten können Sie den Urlaub in einem Ferienhaus in Italien verbringen, ohne dass Einschränkungen bezüglich der Aufenthaltsdauer oder Komplikationen bei der Einreise zu befürchten sind. Obwohl die Einreisebestimmungen für Italien locker sind, sollten Sie die Ausweispapiere mitführen. Bei der Anmietung eines Mietwagens oder auf Behörden werden die Personaldokumente verlangt. Ebenso werden Sie bei einer routinemäßigen Straßenkontrolle aufgefordert, die Personaldokumente vorzuzeigen. Da auch die Schweiz das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, fallen Personenkontrollen an der Grenze des Transitlandes weg.

Einreisebestimmungen Italien für Kinder

Kinder benötigen für die Einreise nach Italien eigene Ausweisdokumente. Seit Juni 2012 sind Einträge im Reisepass der Eltern nicht mehr gültig. Der Kinderreisepass muss mit einem aktuellen Lichtbild ausgestattet sein, über das der Inhaber zweifelsfrei identifiziert werden kann. Allein reisende Kinder benötigen zwar kein Visum für die Einreise nach Italien, allerdings ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbedingt erforderlich. Insbesondere bei der Einreise mit dem Flugzeug kann es hin und wieder zu Personen- und Zollkontrollen kommen. Es ist darauf zu achten, dass die Personaldokumente nicht abgelaufen sind oder als gestohlen gemeldet wurden. Ein Abgleich mit der internationalen Datenbank durch die Behörden kann in diesem Fall zu Komplikationen führen.

Einreisebestimmungen Italien im Ferienhaus Urlaub mit Hund

Wenn Sie einen Ferienhaus Urlaub mit Hund in Italien verbringen wollen, müssen Sie bestimmte gesetzliche Regelungen bei der Einreise beachten. Die Einreise nach Italien ist nur mit einem blauen EU-Heimtierausweis möglich, der neben dem Namen und einer Beschreibung des Tieres Angaben zum Wohnort der Besitzer enthält. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine gültige Tollwutschutzimpfung für den Hund, die mindestens drei Monate zurückliegen muss. Erst in diesem Zeitraum baut sich ein wirkungsvoller Impfschutz gegen die Infektionskrankheit auf. Das Datum der Impfung muss vom Tierarzt im Heimtierausweis vermerkt werden. Darüber hinaus muss der Vierbeiner über einen implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung zweifelsfrei zu identifizieren sein. Die Tätowierung wird nur als Erkennungsmerkmal anerkannt, wenn der Hund vor dem 3. Juli 2011 geboren und gekennzeichnet wurde.

Einreisebestimmungen Italien für Welpen

Gesonderte Einreisebestimmungen in Italien gelten für Welpen. Wie bei ausgewachsenen Tieren muss für Welpen eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die wenigstens drei Monate vor der Einreise erfolgt sein muss. Zusätzlich muss ein Mikrochip als Identifizierungsmerkmal implantiert worden sein. Welpen, die noch keine drei Monate alt sind, dürfen nur nach Italien einreisen, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass die jungen Tiere seit der Geburt an einem Ort gehalten wurden, an dem der Kontakt mit Wildtieren ausgeschlossen ist. Das kann der behandelnde Tierarzt in einem gesonderten Teil des EU-Heimtierausweises vermerken.

EU-Bürger und Schweizer Staatsangehörige können problemlos nach Italien einreisen. Benötigt werden lediglich gültige Personaldokumente. Ein Visum ist nicht erforderlich.

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